Verpackungsverordnung

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Das von der Landbell betriebene System zur Erfassung und Verwertung von Verkaufsverpackungen ist in allen Bundesländern der Bundesrepublik Deutschland als Befreiungssystem gem. § 6 Abs. 3 (ab 01.01.2009 § 6 Abs. 5) VerpackV festgestellt. Landbell ist Inhaberin der international registrierten Marke „Landbell-Baum“, mit der die an ihrem System beteiligten Verkaufsverpackungen gekennzeichnet werden können. Der Auftraggeber ist Hersteller / Vertreiber von Verkaufsverpackungen und nach § 6 Abs. 1 VerpackV zu deren Rücknahme und Verwertung verpflichtet. Er möchte sich durch Beteiligung an dem System der Landbell von dieser Pflicht vollständig befreien lassen. Seine an Landbell zu zahlende Vergütung wird pro Kalenderjahr voraussichtlich 5.000,00 € (netto) nicht überschreiten. Er ist kein Kunde bei der DSD GmbH, einem anderen Befreiungssystem oder Teilnehmer an einer sog. Branchenlösung. www.landbell.de

Kundennummer 4139996

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